Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI

Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI

Pflegegeldempfänger sind verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz durchzuführen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Intervalle sind eindeutig:

  • Pflegegrad 2 bis 5: alle 6 Monate (verpflichtend)


Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5 können zusätzlich freiwillig alle 3 Monate einen weiteren Beratungseinsatz in Anspruch nehmen, wenn sie zusätzliche Unterstützung wünschen.

Wir nutzen diese Termine, um Pflegequalität zu sichern, Angehörige zu entlasten und praktische Hilfen zu geben.

  • Überprüfung und Optimierung der häuslichen Pflegesituation
  • Praktische Anleitungen für pflegende Angehörige
  • Beratung zu Pflegegrad, Leistungen und Entlastungsmöglichkeiten
  • Dokumentation und direkte Abrechnung mit der Pflegekasse
  • Hinweise zur besseren Organisation des Pflegealltags

Für wen geeignet?

Für alle Pflegegeldbeziehenden, die gesetzlich vorgeschriebene Beratungstermine benötigen oder gern zusätzliche Unterstützung wünschen.