Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel – Allgemeine Informationen
Bei der ambulanten Pflege kommen viele Hilfsmittel zum Einsatz – ein Teil wird von der Pflegeversicherung subventioniert.
Es handelt sich dabei um Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
Wer einen pflegebedürftigen Menschen versorgt, ist auf eine ganze Reihe von Hilfsmitteln angewiesen.
Sind im häuslichen Umfeld Privatpersonen für die pflegerische Versorgung zuständig, müssen Pflegehilfsmittel auf die
individuelle Pflegesituation abgestimmt und selbst beschafft werden.
Nicht alle dieser Hilfsmittel müssen aus eigener Tasche gezahlt werden.
Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?
Um Pflegehilfsmittel zu erhalten und die Kosten bei der Pflegeversicherung geltend machen zu können,
benötigen Sie einen Pflegegrad.
Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten im Rahmen einer Pauschale von € 42,- pro Monat.
Wie können Pflegehilfsmittel beantragt werden?
Die Kostenübernahme erfolgt nicht automatisch, die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch müssen individuell
bei der Pflegeversicherung beantragt werden.
Was sind technische Hilfsmittel / Pflegehilfsmittel?
Es gibt zwei Arten von Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege beitragen:
technische Pflegehilfsmittel und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel.
Technische Hilfsmittel werden in aller Regel nur einmalig angeschafft.
Sie werden größtenteils nicht vollständig von der Pflegeversicherung übernommen,
sondern sind mit einem Eigenanteil verbunden. Häufig werden sie nur leihweise übergeben und müssen
nach einem bestimmten Zeitraum ausgetauscht oder zurückgegeben werden.
Beispiele für technische Hilfsmittel
- Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege, z. B. Pflegebetten, Pflegestühle, Toilettenstühle
- Pflegehilfsmittel zur Körperpflege und Hygiene: z. B. Bettschutzeinlagen, Waschsysteme, Urinflaschen
- Pflegehilfsmittel zur selbstständigeren Lebensführung und Mobilität, z. B. Gehhilfen, Rollatoren, Rollstühle
- Pflegehilfsmittel zur Linderung von Beschwerden, z. B. Lagerungskissen
- Inkontinenzmaterial über Dauerrezept vom Hausarzt
Diese Hilfsmittel rezeptiert Ihr Hausarzt und sie werden über ein Sanitätshaus direkt bei der Pflegekassen beantragt und geliefert.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Anders sieht es dagegen bei den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch aus.
Sie sind im wahrsten Sinne des Wortes „zum Verbrauch“.
Dies sind z. B. Desinfektionsmittel, Bettschutz, Einmalhandschuhe, Mundschutz oder Schutzschürzen.
Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel werden, sofern ein Pflegegrad vorliegt, von der Pflegekasse bezahlt.
Der Höchstbetrag liegt bei € 42,- pro Monat, die ein Pflegebedürftiger geltend machen kann.
Kontaktieren Sie dazu ein Sanitätshaus oder sprechen Sie uns an und wir helfen Ihnen bei der Organisation.
Pflegehilfsmittel, die darüber hinaus verbraucht werden, müssen selbst gezahlt werden.